Pflegegrad 5

Fragen & Antworten

Was bedeutet der Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5, gleichzusetzen mit der vormaligen Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz), ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem. Personen, die diesen Pflegegrad erhalten, gelten als schwerstens beeinträchtigt in ihrer Selbstständigkeit und benötigen zudem besondere Anforderungen an die pflegerische Unterstützung.

Häufig sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 bettlägerig, mindestens aber nicht mehr in der Lage, alltägliche Aufgaben wie das Essen, Anziehen oder die Körperpflege durchzuführen. Pflegegrad 5 wird sowohl bei körperlichen, geistigen und/oder psychischen Schwerstbeeinträchtigten sowie Härtefällen zugesprochen, die einer 24h-Pflege¹ bedürfen. Die Pflegebedürftigen sind häufig gar nicht fähig, bei ihrer Grundpflege mitzuhelfen. Das heißt, die Pflegeperson führt sämtliche Verrichtungen fast oder komplett allein durch, ohne die Mitarbeit der beeinträchtigten Person

Pflegegrad 5: Voraussetzung für die Einstufung

Wird ein Antrag auf Pflege gestellt, schickt die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorbei. Bei Privatversicherten übernimmt die Begutachtung ein Sachverständiger des MEDICPROOF GmbH. Die Gutachter prüfen die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen. Um in den Pflegegrad 5 eingestuft zu werden, gilt: Der Pflegebedürftige muss massiv in der Selbstständigkeit und der Bewältigung des Alltags eingeschränkt sein – egal ob körperlich, geistig und/oder psychisch. Die betroffene Person benötigt meist eine 24h-Betreuung¹. Pauschal lässt sich kein konkretes Krankheitsbild nennen, da jeder Fall individuell bewertet wird. In der Regel sind Personen im Pflegegrad 5 bettlägerig und/oder benötigen höchsten pflegerischen Aufwand, der über die normalen Pflegetätigkeiten in den niedrigeren Pflegegraden hinausgeht. Dies kann sein: Die Pflegefachkraft muss die beeinträchtigte Person füttern oder waschen, ohne Mithilfe durch die Person selbst zu erhalten.

Bei der Gesamtbewertung fließt der Punktestand des Moduls Selbstversorgung mit 40 % am stärksten mit ein. Zur Einstufung in den Pflegegrad 5 muss eine Gesamtpunktzahl von 90 bis 100 Punkten durch den Gutachter ermittelt werden.

Im Vorfeld der Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen. Darin wird festgehalten, wie viel Zeit an Grundversorgung täglich für den Pflegebedürftigen verwendet wird, bei welchen Prozessen des Alltags die Person Hilfe benötigt und in welchem Rahmen. Auch sollte die tägliche psychische Verfassung niedergeschrieben werden. Jeder Punkt, der bei der Einstufung in den Pflegegrad hilft, ist wichtig. Auch Arztbelege, Quittungen über Medikamente oder Krankenhausbesuche bilden ein detaillierteres Bild ab. Wichtig ist, dass Angehörige und soweit möglich auch Betroffene selbst realistisch schildern, welche Handlungen noch gut klappen und welche Tätigkeiten schwer fallen oder ohne Hilfe nicht durchführbar sind.

 

Die Bewertung funktioniert über ein Punktesystem, für das verschiedene Module bewertet werden:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Pflegegrad 5: Leistungen

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Leistungen, die im Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können.

Pflegegrad Sachleistung/Monat ambulant Pflegegeld/Monat ambulant Entlastungsbetrag nur Kostenerstattung/Monat ambulant Leistungsbetrag/Monat ambulant Kurzzeitpflege/Jahr Verhinderungs-pflege/Jahr
5 2.200 € 946 € 125 € 2.005 € 1.774 € 1.612 €

Stand: 01.01.2024; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

 

 

Was wird von der Pflegekasse bezuschusst?

Die Pflegekasse spricht den Betroffenen dieses höchsten Pflegegrades bis zu 2.200 Euro monatlich zu, insofern ein professioneller Pflegedienst beansprucht wird. Dieser unterstützt die notwendigen Grundpflege wie das Duschen, Anziehen, Zähneputzen und beim Toilettengang. Die konkrete Grundpflege richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen.

Werden Pflegebedürftige des Grades 5 von Familienmitgliedern gepflegt, erhalten die Antragsteller monatlich 946 Euro für die Pflege durch die Angehörigen. Wird der zu Pflegende vollstationär in einem Heim versorgt, bezuschusst die Kasse die Kosten mit 2.005 Euro monatlich.

Zusätzlich zahlt die Kasse 125 Euro Entlastungsgeld, dass Pflegebedürftige im Sinne einer Kostenrückerstattung für zusätzliche Hilfe im Haushalt oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht pflegerischer Natur sind, sowie Gruppenaktivitäten oder Betreuungsangebote. Mit Pflegegrad 5 erhalten die Leistungsempfänger außerdem bis zu 18,36 Euro monatlich für den Betrieb einer Hausnotrufanlage. Dazu zählen auch ein einmaliger Zuschuss zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4.000 Euro und bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Rollstühle, Rollator, Desinfektionsmittel und weitere Verbrauchsmittel.

Ist eine vollstationäre Pflege notwendig, bezuschusst die Kasse Leistungsbezieher des Grades 5 mit 2.005 Euro monatlich.

Bis zu 6 Wochen zahlt die Pflegekasse außerdem eine Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro. Dieser Betrag greift, wenn der Pflegebedürftige häuslich durch Angehörige gepflegt wird und sie zum Beispiel im Urlaub oder krank sind. Der Betrag ermöglicht also eine Ersatzpflege.

Die Kurzzeitpflege in gleicher Betragshöhe ist bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich. In der Regel erhält der Pflegebedürftige hierfür maximal 1.774 Euro insgesamt. Hier wird der Pflegebedürftige beispielsweise im Anschluss an eine Operation vollstationär betreut und gepflegt. Voraussetzung für diese Leistung ist, dass der Leistungsempfänger normalerweise häuslich durch Angehörige unterstützt wird.

Beispiel Pflegegrad 5

Nehmen wir als Beispiel für diesen Pflegegrad eine fiktive Person:

Herr Schmidt, immer ein aktiver und sportlicher Mann, hatte mit Anfang 70 einen schweren Unfall. Seitdem ist er querschnittsgelähmt und kann weder Arme noch Beine kontrollieren, geschweige denn bewegen. Seiner Frau ist es unmöglich, ihn alleine zu versorgen, weshalb er vollstationär in einem Heim lebt. Dort ist er vollständig auf die Hilfe des Pflegepersonals angewiesen. Selbstständige Nahrungsaufnahme geht nur bedingt. Er kann allein schlucken, aber durch die Lähmungen in den Armen kann er das Essen nicht zum Mund führen. Auch alle anderen körperlichen Betätigungen kann er nicht mehr allein durchführen.

Geistig ist Herr Schmidt immer noch fit. Er verfolgt die aktuellen Nachrichten und unterhält sich gern mit seinen Pflegern über alles, was in der Welt passiert. Herr Schmidt leidet allerdings psychisch unter den Folgen des Unfalls und hat Tage, an denen er antriebslos und in negativen Gedanken gefangen ist. Herr Schmidt benötigt also zusätzlich zur pflegerischen Komplettversorgung wöchentlich psychotherapeutische Behandlungen.

Fragen und Antworten Pflegegrad 5

Wer erhält Pflegegrad 5?

Diesen Pflegegrad erhalten Personen, die laut Gutachten im Alltag und in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind und auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.

Wie lege ich Widerspruch gegen Pflegegrad 5 ein?

Etwa jeder dritte Antrag auf einen Pflegegrad wird abgelehnt oder es wird ein Pflegegrad berechnet, der unerwartet niedrig ist. In beiden Fällen sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheides Widerspruch einlegen. Erledigen Sie das immer schriftlich – per Einschreiben mit Rückschein.

Prüfen Sie dazu zunächst das der Ablehnung beigefügte Gutachten und gehen Sie alle dort aufgelisteten Punkte durch. Folgende Überlegungen helfen außerdem: War der Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit und entsprach dieser Tag möglicherweise nicht dem durchschnittlichen Pflegealltag? Wurden alle Sachverhalte korrekt erfasst oder fehlen einige Punkte? Halten Sie alles schriftlich fest, was Ihnen auffällt oder diesbezüglich in den Sinn kommt. So vergessen Sie nichts, wenn Sie in den Widerspruch gehen.

Lassen Sie sich am besten auch von einem Pflegeberatungsdienst unterstützen. Solche Beratungsstellen sind speziell auf diese Fälle spezialisiert und kennen alle Tricks und Kniffe. So erhöhen Sie die Chancen, dass der Antrag auf Pflegeleistungen im nächsten Gang erfolgreich ist. Ein Widerspruch muss gründlich vorbereitet sein. Das heißt für Sie: Fordern Sie Arztbriefe, Atteste, Entlassungsberichte ein, um die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person zu verifizieren. Auch ein tägliches Pflegetagebuch kann bei den Bewertungspunkten zu dem Unterschied führen, der Ihnen den Pflegegrad 5 im Folgegutachten beschert.

Gut zu wissen: Innerhalb der vierwöchigen Frist reicht eine schriftliche Mitteilung an die Pflegeversicherung, dass Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Hier müssen Sie noch keine Gründe angeben. Anschließend haben Sie deutlich länger als die vier Wochen Zeit, den Widerspruch gut vorzubereiten.

Wie wird der Pflegegrad 5 beantragt und festgestellt?

Wie bei der Beantragung aller anderen Pflegegrade kontaktieren Sie zunächst Ihre Pflegeversicherung. Bitten Sie sie um Zusendung des entsprechenden Antragformulars. Haben Sie es ausgefüllt, senden Sie das Formular zurück an Ihre Pflegekasse. Diese wird zeitnah einen Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder der MEDICPROOF GmbH (bei Privatversicherten) vorbeischicken. Er bewertet die Situation vor Ort und gibt seine Ergebnisse und Empfehlung an die Kasse weiter, die daraufhin den Grad festlegt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Der Unterschied zwischen diesen beiden Leistungen besteht in der Person, die die Pflege übernimmt. Wird Pflegegeld beantragt, dann kümmert sich ein Angehöriger oder ein Bekannter um den Pflegebedürftigen und kann darauf die monatlichen 946 Euro verwenden. Sorgt sich ein professioneller Pflegedienst ambulant um die Person, wird von der Kasse ein Zuschuss von 2.200 Euro monatlich gezahlt.

Die beiden Finanzleistungen können auch miteinander kombiniert werden. Wer beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst kommen lässt, um den Pflegebedürftigen täglich zu waschen und zu duschen, die restlichen pflegerischen Aufgaben aber selbst übernimmt, erhält die restliche Pflegesachleistung als Pflegegeld. Der jeweilige Anteil wird prozentual berechnet. Maximal dürfen 40 % der Pflegesachleistungen einer professionellen Pflegekraft auf das Pflegegeld für pflegende Angehörige übertragen werden.

Gut zu wissen: Die beiden Finanzleistungen können auch miteinander kombiniert werden. Wer beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst kommen lässt, um den Pflegebedürftigen täglich zu waschen und zu duschen, die restlichen pflegerischen Aufgaben aber selbst übernimmt, erhält die restliche Pflegesachleistung als Pflegegeld. Der jeweilige Anteil wird prozentual berechnet. Maximal dürfen 40 % der Pflegesachleistungen einer professionellen Pflegekraft auf das Pflegegeld für pflegende Angehörige übertragen werden.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.