Alles Wissenswerte zu einer 24-Stunden-Pflegekraft¹
Den Alltag schaffen

Alles Wissenswerte zu einer 24-Stunden-Pflegekraft¹

Den Alltag schaffen

Sei es nach einem Unfall, im Zuge einer Krankheit oder dem Alter geschuldet – es gibt viele Gründe, warum ein Mensch seinen Alltag nicht mehr allein meistern kann und auf Hilfe angewiesen ist. Immer öfter entscheiden sich die Familien der Betroffenen gegen einen Umzug ins Pflegeheim und für eine 24-Stunden-Pflegekraft¹. Warum? Auf diese Weise können ihre pflegebedürftigen Angehörigen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben und sich so ein großes Stück Lebensqualität und Selbstbestimmtheit erhalten.

In diesem Ratgeber geht es um das allseits beliebte Betreuungsmodell der 24-Stunden-Pflegekraft¹! Was ist das überhaupt, welche Aufgaben übernimmt sie, wo beantrage ich eine solche Unterstützung und wer greift mir bei der Finanzierung unter die Arme? Diese und viele weitere Fragen klären wir im Folgenden.

Was ist eine 24-Stunden-Pflegekraft¹?

Wenn eine Krankheit, ein Unfall oder die altersbedingte Pflegebedürftigkeit das eigenständige Leben erschweren bzw. unmöglich machen, ist es sinnvoll, auf die Dienste einer häuslichen 24-Stunden-Betreuung zurückzugreifen. Dabei handelt es sich um Pflegekräfte, die bei Ihrem hilfebedürftigen Angehörigen mit im Haus bzw. in der Wohnung leben und sich um ihn kümmern. Das hat den großen Vorteil, dass ältere und/oder kranke Menschen länger und gut versorgt in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.

 

Obwohl sich Begriffe wie 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Pflegekraft umgangssprachlich etabliert haben, gelten bei diesem Arbeitsmodell selbstverständlich auch die gültigen Arbeitszeitgesetze mit ausreichend Ruhe- und Regenerationsphasen. So arbeiten 24-Stunden-Pflegekräfte – anders als der Name vermuten lässt – nur 8 Stunden am Tag. Eine tatsächliche 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz kann nur gewährleistet werden, wenn entsprechend mehr Personal eingesetzt wird.

 

 

 

 

Welche Vorteile hat das Betreuungsmodell?

  • Viele Senioren sträuben sich vehement gegen den Umzug in ein Pflegeheim. Stattdessen möchten sie im eigenen Zuhause alt werden. Ist das der Fall, bietet sich mit einer 24-Stunden-Pflegekraft¹ die perfekte Alternative. So bleibt alles wie gehabt, mit einer kleinen Ausnahme: Eine einfühlsame und geschulte Pflegekraft wohnt von nun an mit im Haus und übernimmt verschiedene Aufgaben.
  • Das Betreuungsmodell stellt für pflegende Angehörige eine große Entlastung So können Sie die Zeit mit Ihrem Familienmitglied in vollen Zügen genießen und etwas Schönes unternehmen – ohne sich um den Haushalt kümmern oder einkaufen zu müssen.
  • Aus welchen Gründen auch immer Sie die häusliche Versorgung nicht selbst übernehmen können – Sie brauchen sich keine Sorgen machen oder ein schlechtes Gewissen haben: Der Betroffene ist bei einer liebevollen 24-Stunden-Pflegekraft bestens aufgehoben.
  • Bei einer 1:1-Betreuung kann die Pflegekraft individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse Ihres Angehörigen eingehen: Liebgewonnene Gewohnheiten und Rituale sowie soziale Kontakte bleiben erhalten. In einem gemeinsamen Gespräch wird der zukünftige Alltag geplant und angepasst. So weiß die Betreuungsperson genau, in welchen Bereichen sie helfen darf und soll.
  • Oftmals fehlt es den Mitarbeitern eines Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung an Zeit, sich ausführlich mit jeder Person zu beschäftigen. Das kann Ihnen bei 24-Stunden-Pflegekräften¹ nicht passieren: Diese haben die Zeit und nutzen sie auch! So bleibt genügend Raum für gemeinsame Unternehmungen und Gespräche über Sorgen und Ängste. Zudem kann sich durch diese Art der Betreuung ein vertrauensvolles und herzliches Miteinander entwickeln. Und das ist besonders wichtig, damit sich beide Parteien mit der Situation wohlfühlen.
  • Während Sie auf einen Platz in einer Pflegeeinrichtung oft sehr lange warten müssen, kann die Versorgung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft¹ innerhalb weniger Tage gewährleistet werden. Kommen Sie auf uns zu – wir finden auch kurzfristig eine Lösung!

Wann wird eine 24-Stunden-Pflegekraft¹ benötigt und von wem?

Die Hilfe einer häuslichen 24-Stunden-Pflegekraft¹ in Anspruch zu nehmen, lohnt sich für ganz unterschiedliche Personengruppen. Hier folgen einige Beispiele:

  • Menschen, die sich allein zu Hause unsicher fühlen und ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können – sei es aufgrund von Altersschwäche oder einer altersbedingten Krankheit
  • Menschen, die auf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden (noch) nicht verzichten möchten, aber von einer Privatperson nicht rund um die Uhr versorgt werden können
  • Menschen, die von einer Demenz-Erkrankung wie beispielsweise Alzheimer betroffen sind
  • Menschen, die nach einem Schlaganfall Unterstützung im Alltag brauchen
  • Menschen, die an Krebs erkrankt sind oder ein Herzleiden haben
  • Menschen, die während oder nach einer Rehabilitation schnell zurück ins Leben finden wollen
  • Familien, die mithilfe einer 24-Stunden-Pflegekraft¹ eine Krisensituation überbrücken möchten, aber von einer umfassenden Betreuung im eigenen Zuhause nicht absehen wollen

Welche Voraussetzungen gibt es?

Bevor Sie eine 1:1-Betreuung durch eine 24-Stunden-Pflegekraft¹ in Anspruch nehmen, sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Pflegekraft benötigt ein separates Zimmer, das als gemütlicher Rückzugsort dient. Es sollte abschließbar, beheizbar und sauber sein. Ein Bett, Schrank, Tisch und Fenster gehören zur Grundausstattung. Ebenfalls wichtig: Der Raum sollte so gelegen sein, dass die Pflegekraft auch nachts schnell zur Stelle ist, falls notwendig.
  • Ein Zugang zu Telefon und Internet sollte vorhanden sein – schließlich möchte die 24-Stunden-Pflegekraft¹ in ihren Pausen bzw. nach Feierabend fernsehen oder in Kontakt mit Familie und Freunden bleiben.
  • Badezimmer und Küche sollte die Pflegekraft mitbenutzen dürfen.
  • Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft tragen Sie – nicht die Pflegeperson. Planen Sie diese Ausgaben also mit ein, wenn Sie sich für dieses Betreuungsmodell interessieren!
  • Auch eine 24-Stunden-Pflegekraft ist an die gesetzlichen Arbeitszeiten gebunden und braucht genügend Pausen. Bedenken Sie also, dass Ihr Angehöriger in dieser Zeit „unbeaufsichtigt“ ist.

 

Diese Möglichkeiten haben Sie

Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, eine 24-Stunden-Pflegekraft¹ anzustellen. Wir möchten diese kurz präsentieren.

 

Variante

 

 

Was verbirgt sich dahinter?

 

 

Welche Rolle nehmen Sie hierbei ein?

 

Entsendemodell Sie engagieren für Ihren Angehörigen eine 24-Stunden-Pflegekraft¹ über eine deutsche Vermittlungsagentur oder einen anerkannten Pflegedienst wie Toll-Betreuung. Auftraggeber
Beauftragung von Gewerbetreibenden Sie beauftragen eine selbstständige Pflegeperson – mit oder ohne die Hilfe einer entsprechenden Agentur. Auftraggeber
Anstellung einer Pflegekraft als Arbeitgeber Sie schließen mit der Pflegekraft einen Arbeitsvertrag ab, wodurch sie direkt bei Ihnen angestellt ist. Bei dieser Variante sollte Ihnen aber bewusst sein, dass Sie allen Verpflichtungen eines Arbeitgebers nachkommen müssen. Dazu zählen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ein jährlicher Urlaubsanspruch sowie ein gesetzlicher Mindestlohn zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitgeber

Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft¹

24-Stunden-Pflegekräfte¹ unterstützen Betroffene in ganz verschiedenen Bereichen und übernehmen auf Wunsch folgende Leistungen:

Grundpflege

Im Rahmen der sogenannten Grundpflege hilft die 24-Stunden-Pflegekraft pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Dazu gehören unter anderem die Körperpflege, das An- und Ausziehen sowie Hilfestellungen bei Toilettengängen, bei der Nahrungsaufnahme und Fortbewegung.

Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Ob Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäschewaschen oder die Versorgung eines Haustiers – die Pflegekraft springt dort ein, wo die Betroffenen an ihre körperlichen Grenzen stoßen.

Aktivierende Pflege

Zu den Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft¹ gehört auch die aktivierende Pflege. An dieser Stelle geht es vor allem darum, die noch vorhandenen Fähigkeiten zu fördern und nicht verkümmern zu lassen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Autonomie des Betroffenen weitestgehend zu erhalten und ihm somit einen lebenswerten und möglichst aktiven Alltag zu ermöglichen. Dafür steht die Pflegekraft in Kontakt mit dem Therapeuten und Hausarzt Ihres Angehörigen und lässt sich von diesen anleiten. Das A und O hierbei: den Pflegebedürftigen nicht zu überfordern und stets die richtige Mischung aus Motivation und Unterstützung zu finden.

Gesellschaft und Aktivitäten

Vor allem das Zwischenmenschliche spielt bei dieser Art der Betreuung eine wichtige Rolle. Damit sich ein Vertrauensverhältnis zwischen Pflegekraft und „Patient“ entwickeln kann, sind tägliche Gespräche, gemeinsame Ausflüge und Gesellschaftsspiele ein fester Bestandteil der 1:1-Versorgung. Darüber hinaus organisiert das Pflegepersonal auch Besuche von und bei Familie sowie Freunden oder begleitet Ihren Angehörigen zum Arzt oder anderen offiziellen Terminen.

 

 

Arbeiten 24-Stunden-Pflegekräfte¹ rund um die Uhr?

Nein, natürlich nicht. Zugegeben: Der Begriff ist etwas irreführend. Schließlich kann eine Person allein die Versorgung Ihres Angehörigen nicht rund um die Uhr auffangen. Unsere Pflegekräfte arbeiten ausschließlich nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit ausreichend Pausen und Regenerationsphasen. Maximal zulässig sind 60 Stunden pro Woche, in der Regel werden 40 Stunden im Vertrag festgehalten. Diese gliedern sich dann in eine aktive Arbeitszeit (6 Stunden am Tag) – also die Momente des Tages, in denen Ihr Angehöriger Unterstützung benötigt – und eine Bereitschaftszeit (2 Stunden am Tag), in der die Pflegekraft bei Bedarf vor Ort zur Verfügung steht, beispielsweise nachts.

Gut zu wissen: Eine durchgehende Betreuung ist nicht unmöglich – sie erfordert aber dementsprechend mehr Personal.

Ihr Weg zur 24-Stunden-Pflegekraft¹

  1. Informieren Sie sich ausführlich über die 24-Stunden-Pflege und entscheiden Sie sich für eine Agentur, einen anerkannten Pflegedienst oder eine selbstständige Pflegekraft, die zu Ihnen passt.
  2. In einem persönlichen Gespräch vereinbaren Sie den Umfang und die Dauer der Betreuung sowie die Unterkunftsmöglichkeit für die Pflegekraft. Es ist außerdem wichtig, dass sich beide Seiten sympathisch sind!
  3. Sie sind sich einig geworden? Dann kommt es nun zur Vertragsunterzeichnung.
  4. Daraufhin sucht die Agentur bzw. wir als ambulanter Pflegedienst aus einem bestehenden Pool an geschulten und liebevollen Pflegekräften nach einem/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin und unterbreiten Ihnen passende Vorschläge.
  5. Die Entscheidung ist gefallen! Jetzt muss nur noch geklärt werden, ab wann die häusliche Versorgung benötigt wird.
  6. Sie erhalten in der Regel eine Terminbestätigung.
  7. Am Tag der Ankunft lernen sich der Pflegebedürftige und die Pflegekraft erst einmal in Ruhe kennen und Sie weisen sie ein. Die Chemie stimmt? Dann beginnt nun die 1:1-Betreuung Ihres geliebten Familienmitglieds.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Frage, wie viel Sie für 24-Stunden-Pflegekräfte¹ im Monat zahlen müssen, lässt sich pauschal nicht beantworten. Schließlich hängen die Kosten von verschiedenen Faktoren ab. Nicht nur die Vermittlungsagentur und das gewählte Anstellungsmodell spielen eine Rolle, sondern auch der individuelle Betreuungsbedarf. Ausschlaggebend ist, in welchem Umfang Ihr Angehöriger Unterstützung braucht.

Sie möchten wissen, wie viel eine 24-Stunden-Pflegekraft¹ bei Toll-Betreuung kostet? Dann kontaktieren Sie uns! Wir unterbreiten Ihnen gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Gibt es finanzielle Unterstützung für eine 24-Stunden-Pflegekraft¹?

Natürlich müssen Sie die Kosten für die Versorgung im häuslichen Umfeld nicht allein tragen. Liegt beim Betroffenen ein anerkannter Pflegegrad vor, erhalten Sie monatlich einen festgelegten Betrag, mit dem Sie die gewünschten Leistungen finanzieren können.

Pflegeleistungen pro Pflegegrad und Monat:

Gut zu wissen: Übersteigt die 1:1-Betreuung die Beiträge der Pflegekasse, muss Ihr Angehöriger für alle weiteren Kosten selbst aufkommen. Reichen dessen finanzielle Mittel nicht aus, werden Sie zur Kasse gebeten oder das Sozialamt springt ein.

Gemäß der neuen „Pflegereform“ vom Juni 2021 gilt ab dem 01.01.2022:

Pflegegrad Zuschüsse für Pflegesachleistungen
pro Monat
Entlastungsbetrag im Monat (einheitlicher Zuschuss)
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 761 Euro 125 Euro
Pflegegrad 3 1.432 Euro 125 Euro
Pflegegrad 4 1.778 Euro 125 Euro
Pflegegrad 5 2.200 Euro 125 Euro

Stand: 01.01.2024; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

 

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.