Dein neues Fahrrad

JobRad: dein neues Fahrrad

Wir leasen für dich dein neues Fahrrad und überlassen es dir zur Nutzung*. Dabei ist es egal, ob du damit zur Arbeit fährst, es im Alltag, in den Ferien oder beim Sport benutzt. Außerdem kannst du dir aussuchen, ob du lieber ein Fahrrad oder ein Pedelec möchtest.

VORTEILE

  • Dank vorteilhafter Versteuerung sparst du bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf. Nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit hast du die Möglichkeit, das Fahrrad zu kaufen.

WER?

  • Um Anspruch auf ein JobRad zu erhalten, musst du mindestens seit zwei Jahren bei Toll angestellt sein.

WIE?

  1. Sobald du einen Anspruch auf das JobRad hast, kannst du dich bei der Personalabteilung melden:
    personal@toll-bp.de oder Tel:0711 – 54 89 88 22  oder Tel:0711 – 54 89 88 87
  2. Du erstellst dir ein Benutzerkonto auf: https://bit.ly/3xB69Xd
  3. Du suchst dir bei einem von über 6.000 JobRad-Fachhandels­partner dein Wunschrad aus: www.jobrad.org/arbeitnehmer/haendlersuche.html
  4. Logge dich bei JobRad ein und beantrage dein Wunschrad – wir geben deine Bestellung nach einer Prüfung frei.
  5. Hole dein Wunschrad beim Händler ab oder lasse es dir vom Onlineshop zuschicken.

WIE VIEL?

  • Dank vorteilhafter Versteuerung sparst du bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf.
  • Die 36 Raten werden monatlich automatisch von deinem Gehalt abgezogen.
  • Einen Vorteilsrechner, um deine genaue monatliche Rate und deine Ersparnis auszurechnen findest du auf: https://bit.ly/3xB69Xd

 

* Die Zahlung vertraglich nicht geschuldeter Leistung erfolgt freiwillig ohne Bindung für die Zukunft, auch bei ­wiederholter ­Zahlung besteht kein zukünftiger Anspruch auf die Leistung. Diese Leistung gilt nur für Mitarbeiter*innen, die in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind. Minijobber*innen sind von diesem Angebot ausgeschlossen.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.