Betroffenenverbände & Selbsthilfegruppen
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Betroffenenverbände & Selbsthilfegruppen

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (BAGH) ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. In Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes tritt die BAGH unter den Grundsätzen der Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Normalisierung, Integration und Teilhabe für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen ein.

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Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.

Der BSK ist eine bundesweit wirkende Selbsthilfevereinigung, die sich als Interessenvertretung von Menschen mit Körperbehinderung versteht.

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Deutsche Herzstiftung

Die Deutsche Herzstiftung kämpft gegen Herz- und Kreislauf-Erkrankungen. Sie kämpft zusammen mit hervorragenden Experten, die sich hier mit ihrem ganzen Wissen und ihrer Erfahrung engagieren. Die Stärken der Deutschen Herzstiftung sind ihre Unabhängigkeit und ihre enge Bindung an die Wissenschaft. Ihrem Wissenschaftlichen Beirat gehören fast alle führenden Kliniker und Wissenschaftler an, die auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen arbeiten.

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Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DalzG)

Die DAlzG und ihre Mitgliedsgesellschaften sind Selbsthilfeorganisationen. Sie setzen sich bundesweit für die Verbesserung der Situation der Demenzkranken und ihrer Familien ein.

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MyHandicap.com

Das Webportal MyHandicap.com will Menschen mit Behinderung und ihren Freunden ein interaktives Webportal mit qualitativ hochwertigen Infos und Links zu allen Fragen des Alltags sein.

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Deutsche Wachkomagesellschaft

Der Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. ist der größte Selbsthilfeverband für Menschen mit Wachkoma und deren Familien. Der Verbandssitz mit Notrufzentrale ist in Amberg. Der Verband hat mehr als 60 Regionale Verbandsgruppen, in denen sich Betroffene und Angehörige treffen.

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Bundesverband Poliomyelitis e.V.

Nach dem 2. Weltkrieg erkrankten hunderttausende Menschen, vor allem Kinder, an der Poliomyelitis (Kinderlähmung). Die heimtückische Krankheit gilt seit Einführung der Schluckimpfung Anfang der 60er Jahre in den meisten Ländern als überwunden. Doch noch immer leiden etwa 50.000 bis 60.000 Menschen in Deutschland an den Folgen. Der Bundesverband Poliomyelitis e.V. ist über 3.000 Mitgliedern mit der stärkste Interessenverband für Personen mit Kinderlähmungsfolgen in Deutschland.

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Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.