Pflege von Angehörigen
Wenn nahestehende Angehörige älter werden und sich nicht mehr selbst versorgen können, müssen in der Familie wichtige Entscheidungen getroffen werden. Doch auch nach einem Unfall, Schlaganfall oder bei Demenz kann Pflege ganz plötzlich notwendig werden. Im Sinne der Betroffenen entscheiden sich viele für die Pflege von Angehörigen zu Hause – sofern das medizinisch möglich ist und die Wohnsituation es erlaubt. Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, sollte zunächst bei der Pflegekasse ein Gutachten über das Vorliegen eines Pflegegrades beantragt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Situation informiert werden. Arbeitnehmer haben dann das Recht, bis zu zehn Tage von der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege von Angehörigen kurzfristig zu gewährleisten und langfristig zu organisieren. Fällt dann die Entscheidung, die Pflege tatsächlich durch Angehörige in den eigenen vier Wänden zu erbringen, ist die Teilnahme an einem Pflegekurs empfehlenswert, um die Grundlagen der Betreuung und Versorgung zu erlernen.
Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen
Die Pflege von Angehörigen bringt einige Herausforderungen mit sich, die nicht ausschließlich finanzieller Natur sind. Nicht nur ist es die zeitliche Einschränkung und organisatorische Leistung, die oft noch neben dem Beruf erbracht werden muss. Auch emotional verlangt die Pflege von Angehörigen einiges ab und kann die Pflegeperson bis an ihre Belastungsgrenze bringen.
Doch in dieser schwierigen Situation gibt es für pflegende Angehörige Anlaufstellen, die Beratung und Unterstützung bieten und oft als eine große Hilfe empfunden werden. Eine sinnvolle Option zur Entlastung ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, der hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Körperpflege oder andere Maßnahmen der Grundpflege übernehmen kann. Ganz nach dem individuellen Bedarf und in enger Absprache kann die Pflege von Angehörigen so arbeitsteilig organisiert werden. Von wenigen Stunden am Tag bis hin zu Verhinderungspflege oder einer Betreuung rund um die Uhr sind flexible und individuelle Lösungen möglich.
Finanzielle Entlastung in der Pflege von Angehörigen
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können in unterschiedlicher Höhe je nach Pflegegrad bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat die Bundesregierung die rechtlichen Regelungen außerdem weiter verbessert, um die Pflege von Angehörigen zu erleichtern. Ist ein Pflegegrad erteilt worden, können verschiedene Leistungen für die heimische Pflege beantragt werden. Die finanziellen Kosten für die Betreuung zu Hause werden ab dem Pflegegrad 2 von der Pflegekasse übernommen.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung von Pflegebedürftigen, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse die erbrachten Leistungen ab. Werden die Pflegesachleistungen nicht in voller Summe benötigt, kann die Kombinationszahlung in Frage kommen. Damit werden die tatsächlichen Kosten für die professionelle Pflege abgerechnet und das Pflegegeld zusätzlich prozentual gezahlt. Somit kann der Aufwand für die Angehörigen entlohnt werden.
Pflegegrad | Leistungen der Tages- und Nachtpflege | Pflegesachleistungen |
---|---|---|
1 | 0 Euro | 0 Euro |
2 | 689 Euro | 689 Euro |
3 | 1298 Euro | 1298 Euro |
4 | 1612 Euro | 1612 Euro |
5 | 1995 Euro | 1995 Euro |
Soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen
Um ein geliebtes Familienmitglied zu betreuen, müssen die Angehörigen oftmals im Beruf kürzertreten. Der Verdienstausfall kann dabei teilweise durch das Pflegegeld oder ein zinsloses Darlehen des Bundes aufgefangen werden. Bei der plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit können Sie zu Beginn die kurzzeitige Arbeitsverhinderung beantragen und gleichzeitig das Pflegeunterstützungsgeld für diesen Zeitraum. Darüber hinaus haben Sie mit der Pflegezeit sechs Monate einen besonderen Kündigungsschutz, analog zur Elternzeit. Während dieser Phase zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht weiter, den Verdienstausfall müssen Sie selbst kompensieren.
Die 24-monatige Familienpflegezeit steht Ihnen zu, wenn in Ihrem Unternehmen mehr als 25 Beschäftigte sind. Auch hier erhalten Sie keine Lohnfortzahlungen.
Sowohl in der Pflegezeit als auch in der Familienpflegezeit können Sie die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld in Anspruch nehmen oder Sie beantragen ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie. Die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei von der Pflegekasse übernommen.
Zu allen Fragen rund um unseren Service, die Pflege von Angehörigen und individuelle Anliegen berät das Team von Toll Betreuung und Pflege Sie gern.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.