Pflegekurse

Die meisten Menschen, die unvorhergesehen mit der Betreuung einer pflegebedürftigen Person konfrontiert werden, stehen vor immensen Herausforderungen. Oft spielen Überforderung und Versagensängste eine große Rolle. Schließlich sind die mit der Pflege verbundene Verantwortung und die nötige Sachkenntnis nicht zu unterschätzen. Deshalb werden von der Pflegeversicherung Pflegekurse für pflegende Angehörige, ehrenamtlich Pflegende und alle interessierten Personen angeboten. Die Pflegekassen sind zur Durchführung der Kurse gesetzlich verpflichtet. Für die Teilnehmer entstehen dabei keinerlei Kosten. Die von den Pflegekassen angebotenen Pflegekurse dienen der Verbesserung der häuslichen Pflege sowie der Unterstützung von Angehörigen. Durch die Vermittlung einheitlicher Pflegestandards soll außerdem die Qualität der Pflege gleichbleibend hoch gehalten werden. Darüber hinaus steht auch die emotionale Unterstützung von Pflegepersonen im Mittelpunkt. Die Kurse finden meist in Gruppen und in Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie Volkshochschulen, Krankenhäusern oder anderen sozialen Trägern statt. Im Einzelfall kann auch eine individuelle Pflegeschulung zu Hause sinnvoll sein.

Inhalt der Pflegekurse

Im Fokus der Pflegekurse stehen alle Fähigkeiten und Verrichtungen, die für die häusliche Pflege notwendig sind. Hierzu gehören umfassende Informationen zu grundlegenden Pflegethemen, organisatorischen Fragen, die Frage nach zustehenden Ansprüchen sowie zur Durchführung der Grundpflege. In den Pflegekursen werden die entsprechenden praktischen Fertigkeiten vermittelt, zum Beispiel Techniken zum Heben und richtigen Lagern, Ratschläge zur Ernährung, Wundversorgung oder zur Durchführung von Hygienemaßnahmen. Auch der Umgang mit eigenen psychischen und physischen Belastungen durch die Pflege wird thematisiert. Der Kontakt mit anderen Pflegenden und der gegenseitige Austausch können einen wichtigen Halt und Kraft gebende Unterstützung im herausfordernden Pflegealltag darstellen. Einige Pflegekassen bieten nicht nur allgemeine Pflegekurse als Einführung an, sondern auch spezialisierte Trainings, etwa für die Betreuung demenzkranker Menschen. Dabei werden beispielsweise der Umgang mit Verwirrtheit und Ängsten konkret behandelt sowie praktische Tipps zur Erleichterung der Pflege gegeben. Für die Betreuung von Menschen mit Parkinson, pflegebedürftigen Kindern oder Schlaganfallpatienten werden ebenfalls gesonderte Pflegekurse angeboten.

Pflegekurse beantragen

Die Teilnahme an einem Pflegekurs kann bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden. Formulare sind sowohl in den Geschäftsstellen als auch beim Pflegeberater oder einfach online erhältlich. Nach der Genehmigung des Antrages erfolgt die Anmeldung zu einem Kurstermin in der Nähe. Auch eine Übersicht über die in Frage kommenden Einrichtungen sowie die angebotenen Kursthemen lässt sich online oder in der Beratungsstelle finden. Ist eine Schulung vor Ort notwendig, um beispielsweise den Umgang mit Pflegehilfsmitteln gezielt zu erlernen, sollte dies unbedingt bei der Pflegekasse angegeben und so ein individueller Termin vereinbart werden. Dadurch können den Einzelfall betreffende Fragen und Probleme noch gezielter und lösungsorientierter behandelt werden.

Für wen lohnen sich Pflegekurse?

Pflegekurse sind natürlich vor allem für all jene relevant, die eine pflegebedürftige Person betreuen oder selber betreut werden. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob es sich um einen Angehörigen handelt oder ob die Pflege ehrenamtlich durchgeführt wird. Auch alle anderen Interessierten haben die Möglichkeit, an den Pflegekursen teilzunehmen. Die besondere Verbindung aus professionellen pflegepraktischen Anleitungen auf der einen sowie der emotionalen Unterstützung und Bewältigung auf der anderen Seite macht die Pflegekurse so sinnvoll. Pflegekurse umfassen mindestens 12 Kurseinheiten von je zwei Stunden. Die eventuell notwendig werdende, stundenweise Verhinderungspflege für die pflegebedürftige Person zum Zeitpunkt der Kursteilnahme wird ebenfalls von der Pflegekasse getragen.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.