Pflegekosten
Sowohl bei der Betreuung in einem Pflegeheim als auch bei der ambulanten Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst fallen Kosten an, die sich je nach Art der Versorgung unterscheiden. So ist die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst günstiger als die Unterbringung in einem Heim.
Der von der Pflegeversicherung anerkannte Pflegegrad hat einen entscheidenden Einfluss auf die Pflegekosten, denn sie bestimmt, in welcher Höhe die Kasse für die Betreuung des Pflegebedürftigen aufkommt. Sie beteiligt sich in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen an den Pflegekosten – je nachdem, ob die Versorgung von einem Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Im Fall der Betreuung durch einen Pflegedienst, rechnet die Pflegeversicherung die erbrachten Leistungen nach einheitlichen Leistungskomplexen direkt mit dem Pflegedienst ab. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, so dass zum Beispiel auch eine Betreuung durch Angehörige mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes denkbar ist.
Pflegekosten sorgfältig planen
Beim Eintreten eines Pflegefalls gibt es viel zu bedenken. Nicht selten trifft die Situation plötzlich ein, so dass schnell Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Pflegekosten sollten bei der Planung der Pflege im Vorfeld dennoch unbedingt berücksichtig werden, um eine geeignete Versorgungsform zu finden.
Bei der Entscheidung für die Pflege in den eigenen vier Wänden durch einen ambulanten Pflegedienst sollten sich Pflegebedürftige und deren Angehörigen einige wichtige Fragen stellen. Müssen zum Beispiel Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung im eigenen Zuhause vorgenommen werden, damit die ambulante Betreuung überhaupt möglich wird? Welche Pflegeleistungen sind notwendig und welche Tätigkeiten können von der Familie oder von der pflegebedürftigen Person selbst noch erbracht werden?
Reicht die Beteiligung der Pflegeversicherung nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige selbst für den restlichen Betrag aufkommen. Deshalb sollte bereits frühzeitig über den Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung oder einer anderen privaten Sparanlage für den Pflegefall nachgedacht werden. So wird der zusätzliche finanzielle Druck bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit verringert. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Pflegekosten beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.
Wir beraten Sie gern zu den individuellen Kosten der ambulanten Pflege bei Toll Betreuung und finden gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre häusliche Pflege.
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.