Einen geliebten Menschen umsorgen – der Pflegebegleiter hilft
Wenn sich Familien dazu entschließen, ein krankes Familienmitglied zu Hause zu pflegen, stellt es meist den gesamten Alltag auf den Kopf. In den meisten Fällen liegt die Pflege nur in der Verantwortung einer einzelnen Person und das kann auf Dauer sehr belastend sein. Neben Verpflichtungen im Beruf und Familienalltag kommen nun auch viele weitere Aufgaben auf Sie zu. Dabei rückt das eigene Wohlbefinden meist in den Hintergrund. Aus diesem Grund gibt es die Pflegebegleitung, die Sie in Ihrem täglichen Pflegealltag unterstützt und Sie daran erinnert, auch an Ihre Gesundheit zu denken.
Erfahren Sie hier, wodurch sich ein Pflegebegleiter auszeichnet, welche Aufgaben in seinem Tätigkeitsbereich liegen und welche Ziele das Projekt anstrebt.
Pflegebegleiter: Was verbirgt sich dahinter?
Die Pflegekraft unterstützt die Verwandtschaft eines pflegebedürftigen Angehörigen. Pflegebegleiter sind aus diesem Grund nicht mit einem herkömmlichen Pfleger zu verwechseln. Sie führen keinerlei pflegerische Tätigkeiten aus und sind auch nicht für die Betreuung des Pflegebedürftigen zuständig. Die Hilfestellung konzentriert sich einzig und allein auf die psychischen, physischen sowie finanziellen Belastungen der familiären Pflege.
Welche Ziele verfolgt das Projekt?
Das Modellprojekt der Seniorenbetreuung gibt es seit 2004. Der Hauptgedanke der Pflegebegleitung ist der, Ehrenamtliche zu einer Art Wegbereiter auszubilden. Es geht nicht darum, eine weitere Einrichtung für Pflegebedürftige zu schaffen, sondern die sozialen Netze der Gesellschaft zu stärken. Wenn Sie so wollen – eine moderne Art der Nachbarschaftshilfe. Auf diese Weise können engagierte und umfassend informierte Freiwillige denjenigen unter die Arme greifen, die zu Hause einen geliebten Menschen pflegen. Das Ziel der Pflegebegleitung ist es, eine Betreuung im familiären Umfeld zu ermöglichen und zu mehr Miteinander und Engagement zu animieren. Durch die Pflegebegleitung soll vor Ort ein Hilfenetzwerk entstehen, sodass im Ernstfall keiner allein bleiben muss.

Die vielseitigen Aufgaben eines Pflegebegleiters
Die Pflegebegleitung dient als psychische und mentale Stütze für pflegende Angehörige. Schließlich leisten diese eine Aufgabe, die nicht immer leicht zu meistern ist – und das häufig im Stillen und rund um die Uhr. Außerdem sind die Pflegekräfte dazu da, pflegerische Kompetenzen zu stärken und diese zu erweitern. Der Pflegebegleiter ist an Ihrer Seite und hilft bei der Bewältigung diverser Herausforderungen, die bei der Pflege im vertrauten Umfeld auftreten können.
Der Pflegebegleiter:
- führt klärende Gespräche zu Fragen und Problemen rund um das Thema häusliche Pflege
- zeigt Unterstützungsmöglichkeiten in der Umgebung auf
- hilft bei der Entscheidung für bestimmte Angebote und notwendige Hilfeleistungen
- gibt eigene Pflegeerfahrungen weiter
- zeigt Optionen auf, wie die Pflege auf mehrere Schultern verteilt werden kann
- gibt Anregungen zur Planung und Bewerkstelligung des Pflegealltags
- würdigt die Pflegetätigkeit des Angehörigen und ermutigt in schlechten Zeiten
- vermittelt Kontakte zu verschiedenen Ansprechpartnern
- begleitet beim Gang zum Amt oder Arzt
- hört zu, denkt mit und unterstützt
- bildet mit der Pflegeperson ein Team
Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.
Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.