Der Pflegefall

Ganz gleich, ob er plötzlich durch einen Unfall eintritt, oder sich bei schleichender Erkrankung sowie im Alter bereits abzeichnet – auf einen Pflegefall sind Betroffene und Angehörige selten vorbereitet. Dennoch gilt es, in dieser Situation wichtige Entscheidungen zu treffen und die Pflege für den Moment und in Zukunft sinnvoll zu organisieren. Für Angehörige bietet es sich nach Bekanntwerden der Pflegebedürftigkeit an, Pflegezeit beim Arbeitgeber zu beantragen und für bis zu zehn Tage von der Arbeit freigestellt zu werden, um alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Erste Schritte im Pflegefall

Beim Eintreten eines Pflegefalls sind im ersten Schritt einige wichtige organisatorische Belange zu regeln. Daher ist die Pflegekasse die erste Anlaufstelle. Hier erhalten Betroffene und Angehörige alle Informationen sowie Formulare, die ausgefüllt werden müssen, um einen Pflegegrad zu beantragen und die entsprechenden Leistungen der Kasse beziehen zu können. Dabei sollte mit größter Sorgfalt vorgegangen und bereits in Vorbereitung auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) kleinschrittig dokumentiert werden, wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist. Darüber hinaus ist es bei einem Pflegefall sinnvoll, über Vollmachten nachzudenken. Eine Betreuungs- oder Patientenverfügung erweisen sich als äußerst ratsam, um auch bei einer Verschlechterung der Gesundheitssituation ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Darüber hinaus gilt es, im Pflegefall die Betreuung für die Zukunft zu organisieren. Angehörige sollten sich die Frage stellen, inwieweit sie die Pflege selbst übernehmen können und wollen und zeitnah Alternativen suchen. So kann die Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst in Betracht gezogen werden.

Die passende Pflegelösung finden

Die Entscheidung für einen Pflegedienstleister hängt von individuellen Kriterien und Wünschen sowie natürlich vom notwendigen Pflegebedarf ab. Stets jedoch sollte unbedingt auf die Qualität des Pflegeheims oder Pflegedienstes geachtet werden. Der MDK vergibt bei regelmäßigen Prüfungen einzelner Dienstleister Noten, die eine Orientierung bieten und das Bauchgefühl unterstützen können. Zudem sollte sich mit der Finanzierung der Pflege auseinandergesetzt werden. Dabei spielt es eine Rolle, welche Leistungen nach Eintritt eines Pflegefalls die Pflegeversicherung übernimmt und welche Zusatzkosten darüber hinaus anfallen. Um einen Überblick über die Kosten zu erhalten, lohnt es sich, ein unverbindliches Angebot des Pflegeanbieters einzuholen. Auch eventuell notwendige bauliche Maßnahmen bei einer Betreuung zu Hause müssen bedacht werden.

Beratung zu allen Fragen rund um den Pflegefall finden Betroffene und Angehörige beim Hausarzt, in bundesweiten Pflegestützpunkten oder bei der Pflegekasse. Auch das Team von Toll Betreuung und Pflege steht Ihnen mit hilfreichen Informationen zur Seite.

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Sechs Schritte nach dem Eintreten des Pflegefalls

Die Situation scheint im ersten Moment fast ausweglos, doch ein Pflegefall ist noch kein Grund, um den Kopf zu verlieren. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie strukturiert an den Pflegefall herangehen.

1. Erfassung des notwendigen Pflegebedarfes

Hierbei ist es wichtig, den Aufwand zur ermitteln, den der Pflegefall verlangt. Dazu zählen nicht nur die pflegerischen Tätigkeiten bei der Grundpflege und der Mobilisation. Auch die psychologische Betreuung und die Haushaltsführung sind wichtige Faktoren.

2. Pflegegrad beantragen

Die erste Anlaufstelle ist dabei die Pflegekasse. Informationen und Formulare werden Ihnen dort zur Verfügung gestellt, die Mitarbeiter beraten Sie umfassend zu allen bürokratischen Angelegenheiten. Darüber hinaus wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) beauftragen, um nach einem festen System den Pflegegrad zu ermitteln. Der Gutachter ermittelt anhand seiner Beobachtungen einen Punktwert, der für die einzelnen Pflegegrade steht.

3. Versorgung absichern

Während die Antragstellung läuft, können Sie sich bereits Gedanken über die Pflege machen. Soll Ihr Angehöriger durch einen Pflegedienst betreut werden oder übernehmen Sie die häusliche Pflege in Eigenregie? Sprechen Sie auch mit dem Betroffenen über seine Wünsche. Wenn Sie aufgrund von beruflichen oder familiären Verpflichtungen nicht selbst helfen können, ist es ratsam, sich Angebote von Pflegediensten einzuholen. Toll Betreuung und Pflege bietet Ihnen eine liebevolle und zuverlässige Pflege mit deutschen Pflegekräften. Von der ambulanten über die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist unser Leistungsspektrum sehr umfangreich. Gern stehen wir Ihnen für ein umfassendes Beratungsgespräch zur Verfügung.

4. Feste Aufgabenzuteilung

Abhängig davon, wie Sie die Betreuung im Pflegefall organisieren, benötigen Sie eine feste Struktur für den Alltag. Einerseits ist für den Pflegebedürftigen die Regelmäßigkeit wichtig, aber auch für Sie ist es hilfreich, sich an festen Terminen zu orientieren. Ob es soziale Verabredungen sind oder notwendige Arztbesuche – Absprachen sind äußerst wichtig.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen klären

Sofern die Handlungsfähigkeit und der Wille zur Entscheidung noch gegeben sind, sollten Sie darüber nachdenken, Vollmachten zu verfassen. Sowohl für die ärztliche Versorgung als auch für die Regelung nach dem Ableben ist es sinnvoll, dass die Wünsche des Pflegebedürftigen gewahrt bleiben. Je nachdem wie schwerwiegend der Pflegefall ist, können auch besondere Regelungen für die Bestattung festgelegt werden.

  • Vorsorgevollmachten
  • Deutsche Pflegekräfte in Festanstellung
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

6. Finanzierung absichern

Im Pflegefall können Sie über die Beantragung des Pflegegrades Pflegegeld und Pflegesachleistungen anfordern.

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen Teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege
1 125 Euro 0 Euro 0 Euro 125 Euro
2 316 Euro 689 Euro 689 Euro 770 Euro
3 545 Euro 1289 Euro 1289 Euro 1262 Euro
4 728 Euro 1612 Euro 1612 Euro 1775 Euro
5 901 Euro 1995 Euro 1995 Euro 2005 Euro

Für pflegende Angehörige steht für die ersten Tage eine Ersatzleistung zur Verfügung, die den Verdienstausfall abdecken soll. Darüber hinaus stehen Pflegebedürftigen weiter Unterstützungsoptionen zur Auswahl:

  • Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von 40 Euro im Monat
  • Finanzieller Zuschuss zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4000 Euro
  • Pflegehilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung auf Antrag und zur Erleichterung der Pflege

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Toll Betreuung und Pflege

Toll Betreuung und Pflege ist ein ambulanter Pflegedienst mit regionalen Gebietsbetreuern sowie examinierten Pflegefachkräften als Einsatzleitern in ganz Deutschland. Wir arbeiten mit ausgebildeten und deutschen Pflegekräften zusammen welche fest bei uns im Unternehmen angestellt sind. Zu unseren Leistungen gehören neben der ambulanten Pflege auch die Bereiche der Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der palliativen Betreuung. Gern stehen wir Ihnen für ein beratendes Gespräch zur Verfügung und helfen Ihnen unverbindlich weiter.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.