Die Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege ist teilstationäre Versorgung und bezeichnet die zeitweise Betreuung von Pflegebedürftigen in einer professionellen Einrichtung. Die Tages- und Nachtpflege kann genehmigt werden, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, um eine pflegebedürftige Person umfassend und bedarfsgerecht zu versorgen oder wenn sie als Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege dient. Meist werden Pflegebedürftige morgens abgeholt und am Nachmittag oder Abend wieder nach Hause gebracht. Berufstätige Angehörige können so ihrer Tätigkeit nachgehen und wissen, dass ihr pflegebedürftiges Familienmitglied gut versorgt ist.

Die professionelle Tages- und Nachtpflege kann sowohl von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden als auch in einer Einrichtung stattfinden. Ziel ist es immer, den Pflegebedürftigen so gut wie möglich zu versorgen und die Angehörigen bestmöglich zu entlasten. Auch für die Versorgung an Wochenenden, bei besonderen Verpflichtungen der pflegenden Angehörigen oder in Ausnahmefällen kann zusätzliche Tages- und Nachtpflege infrage kommen. So können Pflegebedürftige beispielsweise vorrübergehend zur Entlastung der Angehörigen in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht und am Abend oder am Ende des Wochenendes wieder abgeholt werden.

Kostenübernahme für die Tages- und Nachtpflege

Die Kosten für die professionelle Tages- und Nachtpflege werden von der Pflegekasse teilweise übernommen. Je nach festgestellter Pflegestufe variiert die Höhe der Leistungen. Bestimmend für Tages- und Nachtpflege ist der festgesetzte Pflegegrad.

Pflegegrad Leistungen der Tages- und Nachtpflege Pflegesachleistungen
1 0 Euro 0 Euro
2 689 Euro 724 Euro
3 1298 Euro 1.363 Euro
4 1612 Euro 1.693 Euro
5 1995 Euro 2.095 Euro

Die Pflegekasse kommt für die Kosten der Pflege, für die soziale Betreuung sowie für die medizinische Behandlungspflege auf. Auch Hol- und Bring-Services sind im Leistungsumfang enthalten. Alle darüber hinausgehenden Kosten für die Tages- und Nachtpflege, etwa für Unterkunft oder Verpflegung (die sog. „Hotelkosten“), müssen jedoch selbst getragen werden. Es sollte bei der Auswahl der Pflegeeinrichtung unbedingt darauf geachtet werden, dass diese über einen Vertrag mit der Pflegeversicherung verfügt.

Tages- und Nachtpflege mit Toll Betreuung und Pflege

Wir sind ein anerkannter ambulanter Pflegedienst. Deutschlandweit arbeiten wir in Regionalbüros, so dass Sie jederorts einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben. Für die pflegerische Versorgung stellen wir feste Teams zusammen, die Sie liebevoll betreuen. Dabei arbeiten wir mit deutschen Pflegekräften, um jederzeit die wichtige Kommunikation zwischen Patient und Pflegekraft sicherzustellen.

Unsere Mitarbeiter arbeiten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen. Sie erhalten Arbeitszeitausgleiche und Ruhephasen, um ihre verantwortungsvolle Tätigkeit gewissenhaft auszuüben. Ist eine Pflegekraft durch Urlaub oder aufgrund von freien Tagen nicht verfügbar, übernimmt eine zweite Pflegekraft die Versorgung. Dabei setzen sich die Pflegeteams so zusammen, dass Sie miteinander ein Vertrauensverhältnis aufbauen und der Patient sich nicht bei jedem Besuch auf ein neues Gesicht einstellen muss.

Gerne beraten wir Sie jederzeit umfangreich über unsere Dienstleistung. Über unsere kostenlose Service-Hotline erreichen Sie uns rund um die Uhr: 0711/54 89 88-88. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Fragen & Antworten

Wie funktioniert Nachtpflege?

Die Nachtpflege ist wie die Tagespflege eine teilstationäre Betreuung. Pflegebedürftige kommen zeitweise in einer professionellen Einrichtung unter oder werden ambulant versorgt – für die Nachtpflege also in der Nacht. Diese Art von Betreuung kann unterstützend angewendet werden, wenn die Möglichkeit zur häuslichen Pflege nicht rund um die Uhr vorhanden ist.

Wie hoch sind die Kosten für Nachtpflege?

Die Kosten variieren stark. Sie hängen von dem tatsächlichen Pflegeaufwand ab. Die Pflegekasse übernimmt abhängig vom Pflegegrad einen Teil.

Wer bietet Nachtpflege an?

Viele ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen bieten Nachtpflege an.

Gibt es spezielle Nachtpflege bei Demenz?

Ja. Halten Sie Ausschau nach Pflegediensten und -einrichtungen, die für die Pflege und Betreuung für Demenzkranke ausgebildet sind. Fragen Sie im Zweifelsfall nach, ob der Dienstleister die zeitweise Tages- und Nachtpflege anbietet.

Gibt es ambulante Nachtpflege für zu Hause?

Ja. Sie haben die Wahl zwischen einer stationären zeitweisen Betreuung oder der ambulanten Nachtpflege in den eigenen vier Wänden.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.