Private Pflegekräfte

Für Angehörige ist die Pflege mit hohen Anforderungen und oft großer Belastung verbunden. Nicht in allen Fällen kommt die Pflege durch Angehörige deshalb infrage. Um dennoch in den eigenen vier Wänden von einer festen Bezugsperson betreut werden zu können, entscheiden sich Pflegebedürftige oft für private Pflegekräfte. Je nach Bedarf leben diese mit im Haushalt und können so zu einem Vertrauten der pflegebedürftigen Person werden. Auch können private Pflegekräfte als Ergänzung zu einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt werden. Private Pflegekräfte gelten genau wie ambulante Pflegedienste oder Pflegeheime als Leistungserbringer im Sinne der Pflegeversicherung. Daher kann das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld für die Finanzierung der privaten Pflegekraft eingesetzt werden. Etwaige Restkosten können durch eine private Pflege-Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Leistungsumfang von privaten Pflegekräften

Die erbrachten Leistungen der privaten Pflegekraft hängen mit dem Betreuungsbedürfnis des Pflegebedürftigen zusammen. Hier wird grundsätzlich zwischen einer 24-Stunden-Pflege¹ oder einer stundenweisen Betreuung unterschieden. Grundsätzlich können private Pflegekräfte alle Leistungen der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen erbringen. Dazu gehören zum Beispiel die körperliche Hygiene, das An- und Auskleiden, die Zubereitung von Mahlzeiten sowie das Putzen und Waschen. Je nach individuellem Bedarf können die Leistungen angepasst werden. Auch gemeinsame Spaziergänge, Arztbesuche, Ausflüge, Vorlesen und Spiele gehören zu den Leistungen einer privaten Pflegekraft. Nicht nur die Versorgung des Pflegebedürftigen wird somit gewährleistet, sondern auch die soziale und psychologische Betreuung.

Eine private Pflegekraft finden

Eine kompetente, freundliche und qualifizierte private Pflegekraft zu finden, ist nicht leicht. Oft dienen Vermittlungsagenturen als Anlaufstelle für Pflegebedürftige oder für deren Angehörige. Hier werden häufig Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Ausland vermittelt. Der Vorteil besteht darin, dass die private Pflegekraft ein Arbeitsverhältnis mit der Vermittlungsagentur hat und Pflegebedürftige so rechtlich abgesichert sind. Allerdings sollte hier besonders auf die Qualifikationen der privaten Pflegekraft geachtet werden. Auch kann es sein, dass die Pflegekräfte häufig wechseln und der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses so schwerfällt.

Stellenbörsen, Kleinanzeigen und der eigene Bekanntenkreis können außerdem dabei helfen, eine private Pflegekraft zu finden. Allerdings sollte auch hier besonders auf eine ausreichende Qualifikation der Pflegeperson geachtet werden. Hinzu kommt, dass der Pflegebedürftige in diesem Fall zum Arbeitgeber wird und entsprechende Rechte und Pflichten zu beachten hat.

Voraussetzungen für eine private Pflegekraft

Das Pflegestärkungsgesetz gibt die Bedingungen für eine private Pflegekraft vor. Während die allgemeinen Bereiche wie Ernährung, Mobilität und Körperpflege nach den Sätzen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom entsprechenden Pflegegrad finanziert werden, werden darüber hinausgehende Tätigkeiten individuell verhandelt. Für die Betreuung muss mindestens der Pflegegrad 1 vorliegen, hier wird zumindest Pflegegeld gezahlt.

Ablauf der individuellen Betreuung

Um weiterhin ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sind private Pflegekräfte oftmals eine gute Alternative zu einer Heimbetreuung. Während ambulante Pflegedienste mehrere Patienten betreuen, ist so eine alleinige 24-Stunden-Betreuung¹ möglich. Die Betreuungsperson ist dabei keinesfalls rund um die Uhr anwesend, sondern wird hinzugerufen, wenn Hilfe benötigt wird. Die arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen wie Urlaub, Arbeitszeitausgleich oder freie Tage werden selbstverständlich berücksichtigt.

Kosten für eine private Pflegekraft

Die Kosten für eine private Pflegekraft unterscheiden sich je nach erbrachtem Leistungsumfang und danach, ob die Pflegeperson im Haushalt wohnt oder nicht. Ausschlaggebend für den Preis einer privaten Pflege sind außerdem das Krankheitsbild des Pflegebedürftigen, der Anteil der Nachtpflege sowie die Qualifikation der privaten Pflegekraft.

Im Allgemeinen sind Pflegekräfte aus dem Ausland meist günstiger, da sie nicht nach deutschem Mindestlohn bezahlt werden müssen. Sie können entweder über eine deutsche oder ausländische Vermittlungsagentur beschäftigt werden oder selbstständig als private Pflegekraft zur Verfügung stehen. Beim Einsatz ausländischer Pflegekräfte muss unbedingt auf das Vorliegen aller notwendigen Papiere für die legale Beschäftigung geachtet werden. Vermittlungsagenturen ausländischer Pflegekräfte müssen beispielsweise eine A1-Bescheinigung vorweisen können. Private Pflegekräfte aus Deutschland haben demgegenüber zahlreiche Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit einer erleichterten Kommunikation ohne Sprachbarriere. Ihnen muss allerdings Mindestlohn gezahlt werden, weshalb die Kosten in der Regel höher sind. Auch müssen private Pflegekräfte entsprechend sozialversichert sowie gegen Unfälle abgesichert sein.

Grundsätzlich kann eine private Pflegekraft eine gute Alternative zur Betreuung Pflegebedürftiger im eigenen Zuhause darstellen. Allerdings sollte im Sinne der Pflegequalität unbedingt auf die Qualifikation der Pflegeperson Wert gelegt werden. Weiterhin muss bei der Einstellung einer privaten Pflegekraft sorgfältig auf eine rechtliche Absicherung sowie auf das Bestehen eines legalen Arbeitsverhältnisses geachtet werden.

Fragen & Antworten

 

Was kostet private Pflege?

Der Schweregrad der Einschränkung und damit verbunden der Aufwand der Pflege beeinflussen die Kosten. Es fällt mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Stundensatz für den Mindestlohn an.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.