Der Pflegeplan

Ein maßgeschneiderter Pflegeplan dient der individuellen, zielorientierten und strukturierten Organisation der Pflege und ist haftungsrechtlich und im Schadensfall verbindlich. Der Pflegebedürftige soll somit eine individuelle und direkt an seinen Bedürfnissen orientierte Pflege und Betreuung erhalten. Die umfassende Pflegeplanung erfolgt mit dem Ziel, einen transparenten und übersichtlichen Pflegeplan zu erstellen, an dem sich alle pflegenden Personen orientieren können und der den Pflegeprozess möglichst transparent und nachvollziehbar gestaltet.

Bei der Erstellung der Pflegeplanung stellt zunächst die Informationssammlung, also eine umfangreiche Anamnese, den Grundstein dar. Hier spielt zum einen sowohl die medizinische Vorgeschichte und Risikofaktoren des Pflegebedürftigen eine Rolle als auch zum anderen der soziale Hintergrund sowie die pflegerelevanten Informationen über die Lebensgewohnheiten des Patienten. Auch Hobbys, persönliche Vorlieben und Abneigungen müssen an dieser Stelle einfließen, um das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen während des gesamten Pflegeprozesses fördern zu können.

Ebenso wird die Einschätzung zur Pflegesituation aus Sicht der pflegebedürftigen Person ermittelt. Das bedeutet, dass die Informationssammlung sowohl objektive als auch subjektive Faktoren umfasst. Dieser Schritt dient der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs, welcher den Ausgangspunkt für den weiteren Pflegeplan darstellt. Ermittelt werden die Informationen von einer (Bezugs-) Pflegefachkraft. im persönlichen und direkten Gespräch mit dem Pflegebedürftigen, bei Bedarf auch im Beisein von Angehörigen oder einem Betreuer.

Aufstellen einer konkreten und individuellen Pflegeplanung

Der Pflegeplan ist unverzichtbar, um die Betroffenen mit speziellen Maßnahmen wieder am alltäglichen und sozialen Leben teilhaben zu lassen. In der Dokumentation sieht ein Pflegeplan so aus:

Probleme Ziele Maßnahmen Evaluation
Patient X vernachlässigt die Körperhygiene. Körperhygiene ist ausgeführt. Anleitung zur Körperhygiene täglich nach dem Wecken durch die Pflegekraft. Das Ziel ist erreicht.

Inhalte des Pflegeplanes

Die Pflegeplanung besteht aus verschiedenen, aufeinander basierenden Unterpunkten. In einer ausführlichen Pflegedokumentation, zu der jeder Pflegedienst verpflichtet ist, werden medizinische Diagnosen, Beobachtungen und daraus resultierende Maßnahmen festgehalten.

Im ersten Schritt eines Pflegeplanes erfolgt eine Darstellung der Pflegeprobleme und Ressourcen. Hier wird festgehalten, welche Herausforderungen sich bei der individuellen Pflege stellen und welcher Ressourcen bzw. Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sich bedient werden kann, um diesen zu begegnen. Die Einschätzung zu möglichen pflegesensitiven Risiken und Phänomen erfolgt ebenfalls in diesem Schritt. Anschließend beinhaltet der Pflegeplan ein möglichst konkret formuliertes, realistisches und objektiv überprüfbares Pflegeziel bzw. verschiedene Teilziele sowie eine Auflistung aller auf dieses Ziel ausgerichteten Pflegemaßnahmen. Pflegeziele können in Erhaltungsziele, Rehabilitationsziele und Bewältigungsziele unterteilt werden.

Entsprechend dieser Aufstellung erfolgt die Planung der Pflegemaßnahmen, die in Abhängigkeit des individuellen Pflegebedarfs entweder vollständig kompensatorisch, teilweise kompensatorisch oder unterstützend sein können. Der gesamte Prozess findet in Absprache mit dem Pflegebedürftigen selbst sowie mit seinen Angehörigen und dem gesamten Pflegeteam statt. Die zeitliche Planung der Maßnahmen muss dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Planung des Personaleinsatzes. Die Pflegeplanung kann sich an Pflegestandards orientieren, muss aber immer möglichst individuell ausformuliert werden. Auch äußere Gegebenheiten wie die Angehörigen, andere relevante Institutionen sowie die benötigten Pflegehilfsmittel sollten im Pflegeplan erfasst werden.

Durchführung und Evaluation der Pflegeplanung

Die Pflegeplanung besteht aus verschiedenen, aufeinander basierenden Unterpunkten. In einer ausführlichen Pflegedokumentation, zu der jeder Pflegedienst verpflichtet ist, werden medizinische Diagnosen, Beobachtungen und daraus resultierende Maßnahmen festgehalten.

Im ersten Schritt eines Pflegeplanes erfolgt eine Darstellung der Pflegeprobleme und Ressourcen. Hier wird festgehalten, welche Herausforderungen sich bei der individuellen Pflege stellen und welcher Ressourcen bzw. Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sich bedient werden kann, um diesen zu begegnen. Die Einschätzung zu möglichen pflegesensitiven Risiken und Phänomen erfolgt ebenfalls in diesem Schritt. Anschließend beinhaltet der Pflegeplan ein möglichst konkret formuliertes, realistisches und objektiv überprüfbares Pflegeziel bzw. verschiedene Teilziele sowie eine Auflistung aller auf dieses Ziel ausgerichteten Pflegemaßnahmen. Pflegeziele können in Erhaltungsziele, Rehabilitationsziele und Bewältigungsziele unterteilt werden.

Entsprechend dieser Aufstellung erfolgt die Planung der Pflegemaßnahmen, die in Abhängigkeit des individuellen Pflegebedarfs entweder vollständig kompensatorisch, teilweise kompensatorisch oder unterstützend sein können. Der gesamte Prozess findet in Absprache mit dem Pflegebedürftigen selbst sowie mit seinen Angehörigen und dem gesamten Pflegeteam statt. Die zeitliche Planung der Maßnahmen muss dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Planung des Personaleinsatzes. Die Pflegeplanung kann sich an Pflegestandards orientieren, muss aber immer möglichst individuell ausformuliert werden. Auch äußere Gegebenheiten wie die Angehörigen, andere relevante Institutionen sowie die benötigten Pflegehilfsmittel sollten im Pflegeplan erfasst werden.

Qualität der Pflegeplanung

Die Qualität eines Pflegeplanes ergibt sich aus der Ganzheitlichkeit des Konzepts sowie aus der Berücksichtigung individueller Faktoren und natürlich dem Grad der Zielerreichung. Sowohl psychische als auch physische und soziale Faktoren müssen integriert werden, um dem Pflegebedürftigen gerecht werden zu können. Ziele müssen zusammen mit den betroffenen Personen definiert und erreichbar formuliert werden. Außerdem muss die Darstellung der Pflegemaßnahmen möglichst detailliert, priorisiert und chronologisch dargestellt werden. Schließlich gehört auch die ordnungsgemäße und sorgfältige Pflegedokumentation unverzichtbar zu einem qualitativ hochwertigen Pflegeplan.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.