Barrierefreies Wohnen

Im Alter sowie bei einer Erkrankung oder Behinderung können Treppen, Stufen und andere alltägliche Hindernisse schnell zur Belastung werden. Um trotz körperlicher Einschränkungen weiterhin möglichst unabhängig in den eigenen vier Wänden leben zu können und mobil zu bleiben, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen und die Wohnung barrierefrei umgebaut werden. Einige Maßnahmen für barrierefreies Wohnen lassen sich schon mit wenig Aufwand umsetzen – andere hingegen erfordern größere bauliche Eingriffe. Wie genau die erforderlichen Änderungen konkret aussehen, hängt immer von den Grundvoraussetzungen der Wohnung sowie den individuellen Wünschen ab. Bei der Planung ist es sinnvoll, einen typischen Tagesablauf zu analysieren und so festzustellen, an welchen Orten Probleme lauern könnten.

Was beinhaltet barrierefreies Wohnen?

Barrierefreies Wohnen umfasst die gesamte Wohnung bzw. das gesamte Haus. Angefangen bei der Eingangstreppe, die ggf. mit einer Rampe versehen werden muss, über eine ebenerdige Dusche mit Sitzgelegenheit bis hin zu einem Treppenlift oder Aufzug muss vieles bedacht werden. Auch kleine Stolperfallen müssen unbedingt beseitigt und eventuelle Stufen oder Schwellen begradigt werden. In vielen Fällen wird auch die Anschaffung eines neuen Bettes notwendig, das einfacheres Ein- und Aussteigen ermöglicht und durch zusätzliche Griffe für mehr Sicherheit sorgt. Ohnehin spielen die Sicherheit und der Komfort beim barrierefreien Wohnen die Hauptrolle. Die Gefahr von Unfällen oder Stürzen sollte auf ein Minimum reduziert werden. Dazu gehört auch, im Bad für rutschfesten Boden zu sorgen, ausreichend Beleuchtung anzubringen, Durchgänge frei zu halten und selbst kleine Teppichkanten, wenn nötig, zu beseitigen.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Wenn Umbaumaßnahmen im Rahmen einer Wohnungsanpassung vorgenommen werden müssen, haben Pflegebedürftige (mindestens Pflegegrad 1) einen Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Dieser Anspruch ist mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 deutlich ausgeweitet worden. Auf Antrag können bis zu 4.000 Euro für die individuelle Anpassung des Wohnumfelds genehmigt werden. Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann sich die Summe auf bis zu 16.000 Euro belaufen. Ziel ist es, Pflegebedürftigen ein Leben zu Hause zu ermöglichen und die Arbeit der pflegenden Personen so leicht wie möglich zu gestalten. Kleine Hilfsmittel wie zum Beispiel Toilettensitzerhöhungen können auch von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich die Pflegesituation nach einem ersten bewilligten Antrag noch einmal so nachhaltig ändern, dass weitere Wohnungsanpassungen vorgenommen werden müssen, kann die Pflegekasse auch hier noch einmal mit einer Kostenübernahme aushelfen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, alle Anträge schon vor Beginn der Baumaßnahmen zu stellen und bewilligen zu lassen.

Wohnungsanpassung frühzeitig vornehmen

Natürlich ist ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung nicht vorhersehbar. Ältere Menschen, die den Wunsch hegen, zu Hause unabhängig zu wohnen, sollten jedoch so früh wie möglich darüber nachdenken, die Wohnung barrierefrei zu gestalten. Das erspart Zeit, Kosten und Nerven, wenn der Moment dann wirklich einmal gekommen ist. Außerdem können bei frühzeitiger Planung auch individuelle Wünsche und ästhetische Ansprüche stärker berücksichtigt werden. Bei Mietwohnungen müssen alle baulichen Veränderungen unbedingt im Vorfeld mit dem Vermieter abgesprochen werden. Ansonsten könnte dieser auf einen Rückbau der Maßnahmen nach Auszug bestehen. Bei Hauseigentümern geht der Trend immer mehr zu barrierefreiem Bauen. Dabei wird die Immobilie von Anfang an so geplant, dass sie sich während des gesamten Lebenszyklus an die Bedürfnisse der Bewohner anpasst. Dank spezieller Ausstattungsmerkmale und baulicher Besonderheiten können diese dann auch im hohen Alter noch mobil in den eigenen vier Wänden leben.

Hinweis
¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit täglichen Ruhepausen und ausreichenden Ruhe- und Regenerationsphasen. Eine 24-Stunden-Pflege mit durchgehender Präsenz ist dabei nicht ausgeschlossen, erfordert aber den Einsatz von entsprechend mehr Personal.


Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang der Pflegekraft beinhaltet eine aktive Arbeitszeit und eine Bereitschaftszeit, in der die Pflegekraft vor Ort auf Anforderung zur Verfügung steht. Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweils getroffenen Absprachen und berücksichtigt den persönlichen Rhythmus und den gewohnten Tagesablauf des Kunden. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Dabei verteilt sich die Arbeitszeit auf die Phasen, in denen der Pflegebedürftige konkrete Unterstützung benötigt oder Aufgaben im Haushalt anfallen. Außerhalb dieser Zeiten befindet sich die Pflegekraft auf Abruf in sogenannter Rufbereitschaft. Während dieser Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keine Verpflichtung, sich im Haus aufzuhalten. Sie kann aber bei Bedarf telefonisch kontaktiert werden, wenn eine konkrete Unterstützung des Pflegebedürftigen vor Ort erforderlich ist. Die Rufbereitschaft besteht auch während der Nacht. Wobei im Fall eines nächtlichen Einsatzes aufgrund der gesetzlichen Ruhezeiten ein Zeitausgleich am Folgetag erforderlich sein kann.


Die Begriffe „24 Stunden Pflege“ und „24 Stunden Betreuung“ werden umgangssprachlich und branchenüblich genutzt.