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Was ist eine umfassende Kurzzeitpflege?

Abgrenzung: Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege

Die Rechtsgrundlagen für die Kurzzeitpflege sind in § 45 SGB XI definiert. Die Kurzzeitpflege wird in einer zeitlichen Begrenzung und in der Regel in einer stationären Einrichtung durchgeführt. Sie wird insbesondere als intensive Nachsorge nach einem langen Krankenhausaufenthalt eingesetzt. Die Kosten innerhalb des zeitlichen Rahmens von acht Wochen übernimmt die Pflegekasse, wenn mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.

Die Verhinderungspflege ist im § 39 SGB XI beschrieben. Zum Einsatz kommt die spezielle Form der Pflege dann, wenn pflegende Angehörige selbst eine Pause benötigen, beruflich stark eingespannt oder krank sind. Für sechs Wochen im Kalenderjahr können die anfallenden Tätigkeiten von einem Pflegedienst übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt hier ebenfalls die Kosten.

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Am 1. Juli 2025 trat eine bedeutende Neuerung in der Pflegeversicherung in Kraft: Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege wurden in einem einheitlichen Jahresbudget zusammengefasst. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher profitieren damit von deutlich mehr Flexibilität und weniger Bürokratie.

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) haben Anspruchsberechtigte ab dem 1. Juli 2025 einen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, den sie individuell für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen können – ganz nach Bedarf. Die bislang getrennten Budgets und komplizierten Übertragungsregelungen gehören seither der Vergangenheit an.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Ein gemeinsames Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • 3.539 Euro pro Kalenderjahr flexibel nutzbar
  • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich – ein Anspruch besteht ab sofort mit Pflegegrad 2
  • Angleichung der Regelungen: gleiche Höchstdauer (8 Wochen) für beide Leistungen

Gut zu wissen:

Auch die Fortzahlung des anteiligen Pflegegeldes wird vereinheitlicht – sowohl während der Verhinderungspflege als auch der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Damit wird nicht nur die Planung einfacher, sondern auch die Versorgungssicherheit für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige erhöht.

Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und lassen Sie sich frühzeitig beraten – wir unterstützen Sie gern bei der optimalen Nutzung Ihres Anspruchs! 

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Rechtliche Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege

Den Jahresbetrag können Pflegebedürftige und deren Angehörige für die Kurzzeitpflege dann in Anspruch nehmen, wenn ein mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Pflegebedürftige, die keinen Pflegegrad besitzen, haben die Möglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse eine Übergangspflege direkt nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit zu beantragen, damit keine Lücke in der Versorgung entsteht. Sie beinhaltet die Pflege in einer Einrichtung, Unterstützung in der häuslichen Pflege oder auch eine Haushaltshilfe.

Pflegekosten für Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse übernimmt pro Kalenderjahr Kosten für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von max. 3.539 Euro. Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro, welcher nicht in Anspruch genommen wurde, summiert sich und kann von anerkannten Pflegediensten wie Toll Betreuung und Pflege mit allen Kassen abgerechnet werden. Alle Leistungen müssen individuell mit der zuständigen Krankenkasse abgesprochen werden.

Je nach noch verfügbaren Pflegeleistungen kann die Kurzzeitpflege so in der eigenen Häuslichkeit ohne finanzielle Eigenleistung dargestellt werden.

Kurzzeitpflege im Urlaub

Sie träumen von einem Urlaub, haben aber Angst, alleine zu reisen? Auch hier kann Sie die Kurzzeitpflege von Toll Betreuung und Pflege unterstützen. Unsere Pflegekräfte helfen Ihnen bereits bei den Urlaubsvorbereitungen und treffen mit Ihnen auch besondere Vorkehrungen für die Reise. Ob mit dem Flugzeug, per Schiff oder mit der Bahn – unsere Reisebegleitungen sind stets für Sie da und unterstützen Sie auf allen Wegen. Sowohl für Inlands- als auch für Auslandsreisen steht Ihnen die Kurzzeitpflege zur Verfügung, damit Sie Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen können.

24-Stunden-Kurzzeitpflege¹ zu jeder Zeit und im eigenen Zuhause

Doch nicht nur, wenn Sie selbst in den Urlaub fahren möchten, sondern auch, wenn Ihre pflegenden Angehörigen mal eine Pause benötigen, greift Ihnen die 24-Stunden-Kurzzeitpflege unter die Arme. Die Pflege von Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe und so ist es verständlich, wenn sich die Familie mal eine Auszeit gönnen möchte. Damit die kompetente und liebevolle Pflege und die sichere Betreuung trotzdem gewährleistet sind, bietet Toll Betreuung und Pflege mit der 24-Stunden-Kurzzeitpflege eine ideale Lösung.

Nach genauer Absprache übernehmen wir alle häuslichen und pflegerischen Tätigkeiten und helfen Ihnen somit zum Beispiel sowohl beim Einkauf als auch bei der täglichen Hygiene. Und auch am Lebensende ist die Kurzzeitpflege für Sie da. Unsere einfühlsamen und erstklassig geschulten, Pflegekräfte begleiten Pflegebedürftige und deren Angehörige in der letzten Lebensphase. Dank der engen Zusammenarbeit mit Ärzten und Schmerztherapeuten betreuen wir den Abschied so schonend wie möglich. Die 24-Stunden-Kurzzeitpflege¹ von Toll Betreuung und Pflege ist somit für jede Lebensphase die optimale Alternative zur stationären Pflege und bietet die perfekte Versorgung auf Zeit.

Ihre Vorteile durch eine Versorgung mit Toll Betreuung und Pflege

  • Rückkehr in die eigene Häuslichkeit nach einer stationären Behandlung

  • Rund-um-die-Uhr-Begleitung in allen Angelegenheiten

  • Intensive Mobilitätsförderung und daraus resultierende schnellere Genesung

  • Individuelle Lösungen mit variablen Bausteinen

  • Keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfrist

  • Fester Ansprechpartner vor Ort

Bei Toll Betreuung und Pflege kümmern sich stets feste Bezugs-Pflegeteams um Sie. So entwickelt sich ein herzliches und vertrautes Miteinander unter den Pflegekräften. Der 14-tägige Wechsel von Pflegekräften garantiert Ihnen somit eine lückenlose Versorgung, wann immer Sie Hilfe und Betreuung benötigen. Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen mit ausreichend Ruhe- und Regenerationsphasen.

Der täglich zur Verfügung stehende Stundenumfang unserer fest angestellten Pflegekraft beinhaltet eine aktive Zeit, eine Bereitschaftszeit und eine Rufbereitschaftszeit. Die Arbeitszeit verteilt sich dabei auf die Phasen, in denen Sie konkrete Unterstützung benötigt oder Haushaltsarbeiten anfallen.

Die Arbeitszeit richtet sich nach den mit Ihnen getroffenen Absprachen und berücksichtigt Ihren persönlichen Rhythmus sowie Ihren gewohnten Tagesablauf. Grundsätzlich sind auch Nachteinsätze rechtlich unproblematisch wenn die Zeit über den Tag mit ausreichend Freiraum ausgeglichen wird. Die aktive Zeit beinhaltet Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Während der Rufbereitschaftszeit besteht für die Pflegekraft keinerlei Verpflichtung sich im Haus aufzuhalten.

Leistungen für häusliche Pflege

Mit der Anerkennung eines Pflegegrades stehen jedem Pflegebedürftigen Leistungen zu, die für die tägliche Betreuung, aber auch für eine Kurzzeitpflege eingesetzt werden können. Je nach noch verfügbaren Pflegeleistungen können Kurzzeitversorgungen in der eigenen Häuslichkeit ohne finanzielle Eigenleistung dargestellt werden. Sprechen Sie uns an. Wir sind für Sie da! Rund um die Uhr Beratung: 0711 / 54 89 88-88.

Hier erfahren Sie mehr zu den Pflegegraden
PflegegradSachleistung im MonatEntlastungsbetrag im Monat
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2796 €131 €
Pflegegrad 31.497 €131 €
Pflegegrad 41.859 €131 €
Pflegegrad 52.299 €131 €

Stand: 01.01.2025; die Beträge sind auf ganze Euro gerundet

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Hinweis

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden ...

¹ Anders als die Begriffe 24 Stunden Pflege oder 24 Stunden Betreuung vermuten lassen, arbeiten unsere Pflegekräfte nicht durchgehend 24 Stunden vor Ort, sondern nach gültigen Arbeitszeitgesetzen ...

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